TEILNAHMEBEDINGUNGEN ZUM GEWINNSPIEL FÜR ÜBERNACHTUNGEN IN DEN HOTELS VON PORTAVENTURA WORLD

I.- Persönlicher und geografischer Geltungsbereich

An dem von Port Aventura Entertainment, S.A.U. mit der Steuernummer (NIF) A-63.776.306 (nachfolgend PORTAVENTURA genannt) durchgeführten Gewinnspiel können alle Internetnutzer ab 18 Jahren, die die in den vorliegenden Regeln enthaltenen Bedingungen erfüllen, teilnehmen.

An der Teilnahme an dem aktuellen Gewinnspiel sind Minderjährige, Mitarbeiter von PORTAVENTURA sowie Mitarbeiter der Partnerunternehmen, die an diesem Gewinnspiel beteiligt sind, ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind deren Familienangehörige (Blutsverwandte zweiten oder niedrigeren Grades oder Verschwägerte) und juristische Personen im Allgemeinen.

II.- Zeitlicher Geltungsbereich

Das Gewinnspiel wird in dem Zeitraum vom 21. Oktober bis zum 19. November 2020 durchgeführt. Die Auslosung findet am 20. November 2020 statt.

Unter allen Teilnehmern, die ihre Zustimmung zum Erhalt kommerzieller Nachrichten von PortAventura World über elektronische Medien geben, wird der im Folgenden aufgeführte Preis verlost:

  • Ein Aufenthalt von vier Nächten in einem Zimmer der Kategorie Standard mit Halbpension für vier Personen in einem der folgenden Hotels: Hotel PortAventura, Hotel Caribe, Hotel El Paso oder Hotel Gold River mit unbegrenztem Zutritt zu PortAventura Park während des Aufenthalts und 1 Tag Zutritt zu Ferrari Land (gemäß den Öffnungszeiten der Parks). Der Preis beinhaltet weder den Zutritt zu PortAventura Caribe Aquatic Park noch sonstige gastronomische Angebote oder zusätzliche Leistungen, die in dem Resort erworben werden können. Ebenfalls nicht enthalten ist die vom Kunden bei Ankunft im Hotel (Check-in) zu entrichtende Bettensteuer, die 0,99 € pro Person und Übernachtung beträgt.

Die Gewinner können den Preis zwischen dem 22.11.2020 und dem 22.11.2021 gemäß den Öffnungszeiten und der Verfügbarkeit der Hotels einlösen. Davon ausgenommen sind folgende Zeiträume: vom 04.12.2020 bis zum 08.12.2020, vom 23.12.2020 bis zum 02.01.2021, vom 01.04.2021 bis zum 05.04.2021, vom 20.05.2021 bis zum 24.05.2021 und vom 23.06.2021 bis zum 31.08.2021. Die Preise können nicht gegen ihren Geldwert ausgezahlt oder an Dritte übertragen werden. In dem vorliegenden Angebot werden ein (1) Gewinner und zwei (2) Reservegewinner ausgelost. Eine Gewinnchance haben alle Teilnehmer, die die in den vorliegenden Regeln aufgeführten Bedingungen erfüllen. Bei höherer Gewalt oder aus Gründen, die sich der Verantwortung von PORTAVENTURA entziehen, kann der angegebene Preis gegen Gleichwertiges ersetzt werden.

III.- Ablauf des Gewinnspiels

Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, müssen die Nutzer das entsprechende digitale Formular ausfüllen, auf das sie wie folgt zugreifen können:

  1. die offiziellen sozialen Medien von PortAventura World.
  2. die offizielle mobile App – hier müssen die Nutzer mit dem in der App verfügbaren Filter für die erweiterte Realität drei Screenshots aufnehmen.
  3. ein physischer Flyer, dessen QR-Code gescannt werden muss.

Nutzer, die über die offiziellen sozialen Medien und den QR-Code teilnehmen, können dies nur einmal über die bereitgestellte E-Mail-Adresse tun. Nutzer, die auf das Gewinnspiel über die App zugreifen, können sooft teilnehmen, wie sie Screenshots aufnehmen, wobei drei korrekt ausgeführte Screenshots pro Teilnahme benötigt werden. Am Ende des Angebotszeitraums wird ein nummerierter Ordner unter allen Nutzern, die am Gewinnspiel teilgenommen haben, erstellt. Dieser wird als „Teilnehmerliste“ bezeichnet. Die Teilnahmen mit falschen, ungenauen oder nicht übereinstimmenden Daten werden nicht berücksichtigt. Die Auslosung findet am 20.11.2020 über ein Softwareprogramm (app-sorteos) statt, das die Zufälligkeit des Ergebnisses sicherstellt. Es werden drei Kandidaten gezogen, von denen der erste der Gewinner ist und die zwei weiteren als Reservegewinner in der zufälligen Reihenfolge, in der sie vom Gewinnspielprogramm gezogen werden, dienen.

Die Reservegewinner rücken gemäß ihrer chronologischen Reihenfolge nach, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:

  1. Wenn der Gewinner nicht alle Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels erfüllt.
  2. Wenn der Gewinner den Preis nicht innerhalb von drei Tagen nach der Benachrichtigung über seinen Gewinn annimmt.
  3. Wenn der Gewinner aus irgendeinem Grund nicht ermittelt werden kann.

Die Reservegewinner müssen ebenfalls die in den vorliegenden Regeln enthaltenen Bedingungen erfüllen. Sollte der Preis auch nach dem Hinzuziehen aller Reservegewinner nicht zugeteilt werden können, verfällt er.

IV.- Bekanntgabe der Gewinner und Preisübergabe

Der Name des Gewinners wird in den Tagen nach seiner Auslosung über eine Mitteilung an die E-Mail-Adresse und Telefonnummer, die für den Erhalt kommerzieller Nachrichten bereitgestellt wurde, bekannt gegeben. In dieser Mitteilung werden die Schritte erklärt, die zum Einlösen des Preises ausgeführt werden müssen. PORTAVENTURA behält sich das Recht vor, eine Ausweiskopie anzufordern sowie eine Bestätigung der Adresse und des Alters des Gewinners, um ihm den gewonnen Preis zukommen lassen zu können. Hat der Gewinner innerhalb von maximal drei Tagen nach der Gewinnbenachrichtigung den Preis weder bestätigt noch angenommen, wird davon ausgegangen, dass er den besagten Preis ablehnt, wonach zu den Reservegewinnern übergegangen wird. Der gewonnene Preis ist nicht übertragbar, d.h. sollten der ausgeloste Gewinner oder die Reservegewinner aus irgendeinem Grund den Preis nicht annehmen können oder wollen oder sollten sie diesen ablehnen, sollten sie über die bereitgestellte Adresse nicht erreicht werden können oder sollten sie die in den vorliegenden Regeln enthaltenen Bedingungen nicht erfüllen, und auch für den Fall, dass es keine Teilnehmer gibt, verfällt der Preis.

V.- Reklamation

Die Reklamationsfrist über Probleme oder Eventualitäten, die mit dem aktuellen Gewinnspiel zusammenhängen, endet drei Monate nach der Verlosung.

VI.- Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen

Die Gewinnspielteilnehmer stimmen den Bedingungen und Kriterien von PORTAVENTURA durch die einfache Teilnahme hinsichtlich der Lösung von Streitigkeiten, die bei der Gewinnspieldurchführung entstehen sollten, zu. PORTAVENTURA hat das Recht, die vorliegenden Bedingungen an den Stellen zu ändern, die zur korrekten Durchführung des Gewinnspiels relevant sind, falls eine betrügerische Nutzung des Gewinnspiels festgestellt werden sollte.

VII.- Steuergesetzgebung

Der Preis aus diesem Gewinnspiel unterliegt dem spanischen Gesetz 35/2006 vom 28. November über die Einkommensteuer natürlicher Personen, verabschiedet durch den Königlichen Erlass 439/2007, vom 30. März, sowie deren nachfolgenden Änderungen und Durchführungsbestimmungen. Des Weiteren finden das spanische Gesetz 25/2009 vom 22. Dezember über verschiedene Gesetzesänderungen zur Anpassung an das Gesetz über den freien Zugang zu Dienstleistungstätigkeiten und deren Ausübung und das spanische Gesetz 13/2011 vom 27. Mai über die Glücksspielregulierung Anwendung, sowie weitere erlassene Durchführungsvorschriften, wonach gegebenenfalls das Gewerbeunternehmen PORTAVENTURA zur Einzahlung oder Einbehaltung der Einkommenssteuer für natürliche Personen verpflichtet werden kann. Aus vorliegender Gesetzgebung ergibt sich, dass der Einzelgewinn den Wert von 300 Euro nicht übersteigt.

VIII.- Datenschutzrichtlinie

PORT AVENTURA ENTERTAINMENT, S.A.U., Avda. Alcalde Pere Molas, km 2. 43480 Vila-seca (Tarragona).

Gemäß den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 2016/679 teilen wir mit, dass wir personenbezogene Daten, die uns der Nutzer zu dem Zweck überlassen hat, ihm kommerzielle Informationen zu Produkten und Leistungen von PortAventura World über elektronische Mittel zuzusenden, seine Teilnahme an dem Gewinnspiel zu verwalten, um ihn im Falle eines Gewinns zu benachrichtigen und ihm die Preise, die ihm gegebenenfalls zustehen, zukommen zu lassen, verarbeiten. Die Daten des Nutzers werden so lange gespeichert, bis dieser eine Abmeldung von dem Dienst beantragt. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Nutzers zu dem in obigem Absatz angegebenen Zweck beruht auf der Zustimmung des Nutzers, die geforderten Daten freiwillig in dem Teilnahmeformular anzugeben.

Die personenbezogenen Daten des Nutzers werden nicht an Dritte weitergegeben, mit Ausnahme der Fälle, in denen dies durch eine gesetzliche Vorschrift geregelt wird. Der Nutzer hat das Recht auf Bestätigung, ob PORT AVENTURA ENTERTAINMENT, S.A.U. seine personenbezogenen Daten verarbeitet oder nicht. Ebenfalls hat der Nutzer das Recht auf Zugriff auf seine personenbezogenen Daten sowie auf das Beantragen der Berichtigung falscher Daten oder gegebenenfalls auf Löschung derselben, sollten sie unter anderem für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden.

Unter bestimmten Umständen kann der Nutzer die Beschränkung der Verarbeitung seiner Daten beantragen, in welchem Fall wir sie nur zur Ausübung oder Verteidigung von Ansprüchen aufbewahren werden. Unter bestimmten Umständen und aus Gründen, die mit der besonderen Situation des Nutzers zusammenhängen, kann dieser der Verarbeitung seiner Daten widersprechen.

PORT AVENTURA ENTERTAINMENT, S.A.U. wird die Verarbeitung der Daten einstellen, ausgenommen bei zwingend berechtigten Gründen und der Ausübung oder Verteidigung von Ansprüchen. Ebenso kann der Nutzer von seinem Recht auf Übertragbarkeit der Daten Gebrauch machen und die erteilten Einwilligungen jederzeit widerrufen, ohne dass dies die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf der Grundlage der vor dem Widerruf erteilten Einwilligung beeinträchtigt. Sollte der Nutzer eines seiner Rechte ausüben wollen, kann er sich schriftlich per E-Mail an lopd@portaventura.es oder über unsere Postanschrift PORT AVENTURA ENTERTAINMENT, S.A.U. (Asesoría Jurídica), Avda. Alcalde Pere Molas, km 2. 43480 Vila-seca (Tarragona) an uns wenden. Dem Antrag auf Ausübung eines oder mehrerer seiner Rechte muss eine Kopie eines offiziellen, den Nutzer ausweisenden Dokuments (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass) beiliegen.

Abschließend informieren wir darüber, dass sich der Nutzer an die spanische Datenschutzbehörde und andere zuständige öffentliche Einrichtungen wenden kann, wenn er Ansprüche aus der Verarbeitung seiner persönlichen Daten geltend machen möchte.

IX.- Verwaltung des Gewinnspiels über die Plattform Facebook

Zu keinem Zeitpunkt sponsort, bürgt oder verwaltet die Plattform Facebook das aktuelle Gewinnspiel von PORTAVENTURA oder steht damit in Verbindung, wodurch der Nutzer keinerlei vertragliche Bindung mit dieser Plattform eingeht. Der Nutzer erklärt, dass ihm bekannt ist, dass Facebook eine Plattform ist, die außerhalb der Kontrolle von PORTAVENTURA liegt, und dass PORTAVENTURA folglich nicht für Fehlfunktionen der Anhängerseite (Fanpage), mangelnde Verfügbarkeit oder fehlerhafte Übertragungen der Inhalte verantwortlich ist, die den normalen Aufbau seiner Anhängerseite (Fanpage) aus Gründen, die sich der Verantwortung des Unternehmens entziehen, behindern.

PORTAVENTURA erinnert seine Fans daran, dass gemäß den Datenschutzbestimmungen von Facebook diese Anwendung nur auf die Informationen Zugriff hat, die jeder Nutzer in den Privatsphäre-Einstellungen auf seinem Facebook-Profil freigegeben hat. Die Einverständniserklärung für den Zugriff auf bestimmte Informationen, um den Dienst anbieten zu können, wird stets zuvor vom Nutzer eingeholt. Wir empfehlen dem Nutzer, die Datenschutzrichtlinie von Facebook unter folgendem Link sorgfältig zu lesen: https://www.facebook.com/privacy/explanation